Wichtige Änderung im Reverse-Charge ab dem 01.01.2011
Mit Beginn des kommenden Jahres gilt das sogeannte Reverse-Charge-Verfahren auch für inländische Einkaufs- und Verkaufsprozesse im Bereich Altmetall und Industrieschrott.
Aufgrund der gesetzlichen Änderung liegt ab dem 01.01.2011 die Steuerschuld nicht mehr beim Unternehmen, welches die Leistung liefert, sondern beim Leistungsempfänger: „Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird erweitert auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen. …“ (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 - neu UStG-E).
Damit der Steueranteil auch künftig korrekt gebucht wird, werden Anpassungen und Erweiterungen in der Buchungsroutine von Microsoft Dynamics NAV und enwis) notwendig.
Sobald das offizielle Einführungsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht wurde, erfolgt eine offizielle Information über die notwendigen Modifikationen in enwis).
Hier finden Sie eine ausführliche Information des BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V.) und des VDM-Steuerausschusses (VDM-Verband Deutscher Metallhändler e.V.)
Der Umsetzungsleitfaden von tegos steht unter zwei Vorbehalten:
- Das angekündigte BMF-Schreiben, dessen endgültiger Erscheinungstermin unbekannt ist
- Die Anwendung dieses Verfahren mit seinen Folgen und seine Umsetzung bedürfen der Klärung mit Ihrem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Alban Erath, Tel. 0751-3602-0 sowie Frau Barbara Flegel, Tel. 0345 - 131760-0
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