BGH – Urteil zur WEG-Jahresabrechnung

Datum: 10.03.2010 
Von: mse Augsburg

Die mse RELion GmbH befasst sich zurzeit intensiv mit dem Urteil des BGH zum Ausweis von Rücklagen in der WEG-Jahresabrechnung.


Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklagen sind in der Jahresabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Das hat der BGH entschieden und damit eine weit verbreitete Abrechnungspraxis für unzulässig erklärt. Lesen Sie mehr zum Urteil unter http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1266326202.06.

Die RELion Entwicklung steht hierzu mit ihren Kunden in engem Kontakt und prüft die Umsetzbarkeit des Urteils. Sobald sich hieraus eine klare Anforderung ergibt, wird entsprechend reagiert.